ASA Spezialist
Andreas Bürkli


ASA Bedeutung


ASA ist die Abkürzung für "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit". Auf dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, fasst ASA die wichtigsten Anforderungen zu einem Sicherheitssystem zusammen. Treten im Betrieb besondere Gefährdungen auf oder das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist nicht vorhanden, sind Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen.


EKAS Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie des Gesundheitsschutzes. Treten im Betrieb besondere Gefährdungen (3) auf und das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist nicht vorhanden, sind ASA-Spezialisten beizuziehen.


Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3-10 VUV (1) und Art. 3-9 ArGV 3 (2)) müssen alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ermitteln und erforderliche Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik treffen.

(1) VUV: Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Betriebskrankheiten

(2) ArGV 3: Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz